• Tausendsassa bei der Prävention?

    Lange war vermutet worden, dass Kaffee wegen der anregenden Wirkung von Koffein auf Puls und Blutdruck das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten erhöht.

    Von Wolfgang Geissel

    www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/allgemeinmedizin/

  • Schlafmangel kann Diabetes begünstigen

    WASHINGTON (dpa). Nachtschichtarbeiter und Vielflieger haben möglicherweise ein erhöhtes Diabetes-Risiko.

    Durch Schlafmangel und eine Verschiebung des Tag-Nacht-Rhythmus gerate die innere Uhr leicht aus dem Takt, berichten US-Forscher im Fachblatt "Science Translational Medicine".

    www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/diabetes/

  • Welche Impfungen Reisende zur EM jetzt brauchen

    Am 8. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Schlachtenbummlern ist Schutz gegen Masern, FSME und Hepatitis A zu empfehlen.

    DÜSSELDORF (eb/eis). Generell sollte man in Osteuropa auf gute Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene achten, betont das CRM Centrum für Reisemedizin.

    www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/

  • Kein Darmkrebs durch häufiges Essen

    Wer unregelmäßig isst, häufig "snackt" oder das Frühstück sausen lässt, kann in einer Hinsicht beruhigt sein - auch wenn aus kardiologischer Sicht vieles dagegen spricht: Das Darmkrebsrisiko erhöht sich dadurch offenbar nicht.

    Von Elke Oberhofer

    NEU-ISENBURG. Zur Frage, ob sich die Frequenz eingenommener Mahlzeiten auf das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken, auswirkt, gibt es in der Literatur sehr widersprüchliche Angaben.

    www.aerztezeitung.de/medizin/med_specials/special-verdauungsorgane/

  • VORBERICHT EXPERTENTELEFON „Sterbehilfe“ am 12.04.2012

    Wer entscheidet, ob ein Leben enden darf?

    Alles Wissenswerte rund um Sterbehilfe, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bestattungsvorsorge 

    Das Drama um den bei einem Lawinenunfall verunglückten niederländischen Prinzen Friso hat die Debatte über Sterbehilfe neu entfacht. Das Schicksal des Prinzen zeigt, dass die Entscheidung, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden oder nicht, extrem schwierig ist. In Deutschland kann eine solche passive Sterbehilfe zulässig sein – aber nur dann, wenn sie dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen des Patienten entspricht.